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Beim Versorgungsausgleich werden von beiden Ehegatten die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ermittelt und dann hälftig geteilt. Die Auskünfte werden auf Basis der von den Ehegatten ausgefüllten Formulare „V10“ eingeholt. Die Ehegatten müssen die Angaben des jeweils anderen Ehegatten auf Vollständigkeit prüfen. Wird ein Anrecht verschwiegen oder vergessen, besteht nach Rechtskraft der Entscheidung keine Möglichkeit der Korrektur mehr. Mehr dazu in Kapitel 7, insbesondere Kapitel 7.A.4.1.2 [...]
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