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In den Versorgungsausgleich fallen alle echten Rentenversicherungen, also nicht z.B. Kapitallebensversicherungen (oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht). Achtung: Arbeitgeber-Direktversicherungen fallen hinein, auch wenn es Kapitallebensversicherungen sind. Beispiele: Anrechte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder der Knappschaft, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes VBL oder der Kirchen (KZVK), Betriebsrente eines (früheren) Arbeitgebers, berufsständisches Versorgungswerk, Beamtenpension, private Riester- oder [...]
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