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Die Düsseldorfer Tabelle (= Berechnungsbasis für Kindesunterhalt) enthält einen vom Einkommen abhängigen „Bedarfskontrollbetrag“. Wer viele Unterhaltsberechtigte zu versorgen hat, kann unter den Bedarfskontrollbetrag für sich selbst oder gar unter das Existenzminimum geraten. Für diesen Fall gibt es eine Rangfolge: 1. Der Unterhaltspflichtige selbst hat einen Mindestbedarf. Die sogenannten Selbstbehaltssätze ergeben sich aus den Anmerkungen zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle, 2. minderjährige Kinder, 3. junge Volljährige, die noch zur Schule gehen und bei einem Elternteil wohnen (privilegiert), 4. weitere Unterhaltsberechtigte (Azubis, Studenten, Ehegatten, Eltern). Unter diesen weiteren Unterhaltsberechtigten kann noch danach differenziert werden, ob z.B. ein Kleinkind zu betreuen ist oder andere Gründe vorliegen, bestimmte Unterhaltsberechtigte bei der Verteilung zu [...]
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