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Jede Unterhaltsbetrachtung bewegt sich in folgenden Schritten: Warum wird Unterhalt geschuldet? (Anspruchsgrundlage) An welches Einkommen des Pflichtigen knüpft die Berechnung an? (Einkommensermittlung) Warum kann der Unterhaltsbedürftige seinen Bedarf nicht decken? (Erwerbsobliegenheit/fiktives Einkommen) Kann der Unterhaltspflichtige die Bedürfnisse aller Familienmitglieder ausreichend decken? (Leistungsfähigkeit/Mangelfall) Mehr dazu in Kapitel 4. Die Existenz von Regelwerken und Tabellen darf nicht von einem Grundsatz ablenken: Jede Unterhaltsberechnung ist individuell und einzelfallbezogen. Ist eine Prognose zu treffen, so ist das zzt. erzielte Einkommen so fortzuschreiben, wie es wahrscheinlich zukünftig erzielt wird. Dem wird 1/12 des Einkommens der vergangenen zwölf Monate nicht immer [...]
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