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Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen dem gesetzlichen Vater, dem leiblichen Vater und dem sozialen Vater. Außerdem gibt es noch Putativväter. Leiblicher Vater ist, wer das Kind gezeugt hat, also der Erzeuger. Gesetzlicher Vater ist derjenige, - der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war oder - der die Vaterschaft anerkannt hat oder - dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird oder - der das Kind adoptiert hat. Scheinvater ist er, wenn er zwar gesetzlich als Vater scheint, es aber biologisch nicht ist. Putativvater ist ein Mann, von dem jemand denkt, er sei der leibliche Vater, ohne dass es dafür bisher einen Beweis gibt. Der soziale Vater ist der, der mit dem Kind in einer Familie lebt und als Vater angesehen [...]
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