Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Bei jedem Scheidungsantrag, bei dem gemeinschaftliche minderjährige Kinder von der Scheidung betroffen sind, erhält der zuständige Mitarbeiter beim Jugendamt vom Gericht eine Nachricht. Die Jugendämter sind sodann verpflichtet, die Eltern über das Angebot der Trennungs- und Scheidungsberatung zu informieren. Wird über die gemeinsame Sorge gestritten, muss das Jugendamt den Sachverhalt ermitteln und dem Gericht [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen