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Der Gesetzgeber hat – in vielen Fällen erzwungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – die unverheirateten Väter allmählich rechtlich gestärkt. Deutschland bleibt aber bei seiner Grundhaltung, dass eheliche Väter, die auch soziale Väter sind, die stärksten Rechte am Kind haben (vgl. BVerfG, Urt. v. 04.12.2013 – 1 BvR 1154/10, FamRZ 2014, 277). Neue Väterrechte ergeben sich aus den folgenden Gesetzen: Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.04.2013 (BGBl I, 795), welches am 19.05.2013 in Kraft getreten ist (mehr hierzu in Kapitel 5.A.2 ) Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 04.07.2013 (BGBl I, 2176), das am 13.07.2013 in Kraft getreten ist (mehr hierzu in Kapitel [...]
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