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Ist die Hürde der „Erfolgsaussicht“ genommen, kann die VKH-Bewilligung aber an fehlender Bedürftigkeit scheitern, selbst wenn man Sozialleistungen bezieht. Die Bewilligung von VKH kann nämlich auch dann versagt werden, wenn dem Antragsteller fiktiv erzielbare Einkünfte zuzurechnen sind, weil er eine Obliegenheit verletzt [...]
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