Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, haben die freie Wahl, unabhängig von der Höhe des jeweiligen Einkommens, zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen: Steuerklasse IV für beide Eheleute Steuerklasse III/Steuerklasse V Steuerklasse IV mit Faktorverfahren für beide Eheleute Hinzuweisen ist darauf, dass für die Entscheidung, wer von den Eheleuten in die Steuerklasse III oder V eingestuft wird, es – entgegen einer weit verbreiteten Auffassung – nicht entscheidend ist, wer von beiden über ein höheres oder niedrigeres Einkommen verfügt. Auch die Person mit dem geringeren Einkommen kann in Steuerklasse III eingestuft werden, wenn beide Eheleute das so entscheiden. Dies kann, wie nachfolgend im Zusammenhang mit den Lohnersatzleistungen erläutert wird, im Einzelfall sinnvoll sein. Die Einstufung in Lohnsteuerklassen hat lediglich Einfluss auf die auf den Arbeitslohn abzuführenden steuerlichen Abzüge wie Lohnsteuer, [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen