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Nicht selten benötigt ein Ehegatte zur Durchsetzung seiner güterrechtlichen Ansprüche im Inland vom anderen Ehegatten Auskunft, die wegen des Sachzusammenhangs mit dem Anspruch, den sie vorbereiten soll, ebenfalls güterrechtlich zu qualifizieren ist.89 BGH, IPRax 1983, 184; OLG Köln, IPRax 2003, 544. Auf der Grundlage des anzuwendenden deutschen Rechts besteht insbesondere ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des im Ausland belegenen Vermögens.90 OLG Hamm, OLG Report NRW 4/2014, Anm. 2. Dies gilt insbesondere für Auskunftsansprüche der Ehegatten untereinander.91 OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 738. Entsprechendes gilt für die Frage, ob der Auskunftspflichtige die Richtigkeit seiner erteilten Auskünfte an Eides statt versichern muss.92 BGH, FamRZ 1979, 690. Kennt das anwendbare Heimatrecht einen solchen Auskunftsanspruch nicht, weil es das Verfahren dem Untersuchungs- bzw. Amtsermittlungsgrundsatz unterwirft, hat eine Rechtsangleichung dahingehend zu erfolgen, dass ein [...]
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