- Antrag auf Einstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO bei Langsamfahrt
- Antrag auf Einstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO bei Unklarheit der Lkw-Eigenschaft
- Antrag auf Einstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO wegen Knickstrahlreflexion
- Antrag auf Einstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO beim Messgerät Multanova VR 6F
- Antrag auf Reduzierung der Geldbuße beim Messgerät Traffipax SpeedoPhot
- Antrag auf Einstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO bei Laser-Geschwindigkeitsmesssystemen
- Antrag auf Einstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO beim Lichtschranken-Messverfahren
- Antrag auf Einstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO bei Straßenschäden und Koaxialkabelmessverfahren
- Antrag auf Einstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO bei Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren
- Antrag auf Einstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO bei Geschwindigkeitsmessung mit ProViDa
- Antrag auf Einstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO bei Fahrtenschreiber
- Antrag auf Einstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO bei Geständnis
- Antrag auf Einstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrunds
- Antrag auf Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots bei Messung hinter Ortseingangsschild
An die Bußgeldbehörde … (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... beantrage ich, namens und in Vollmacht des Betroffenen, die Geldbuße zu reduzieren. Begründung: Der Betroffene fuhr augenscheinlich auf das Radarmessgerät zu, als die Messung ausgelöst wurde. Der vorgeschriebene Messwinkel von 20° wird damit nicht mehr eingehalten, sondern unterschritten worden sein. Folglich ist hier ein erhöhter Toleranzabzug vorzunehmen, der im konkreten Fall dazu führt, dass die dem Betroffenen vorzuwerfende Geschwindigkeit unter 20 km/h liegt. Ich rege an, den Betroffenen zu verwarnen und das Bußgeldverfahren im Übrigen einzustellen. [...]
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