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An die Bußgeldbehörde … (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... beantrage ich, namens und in Vollmacht des Betroffenen, das Bußgeldverfahren gegen ihn gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Begründung: Es mangelt an einem hinreichenden Tatverdacht gegen den Betroffenen. Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die spätere Verurteilung des Betroffenen in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Beschl. v. 19.01.2010 – StB 27/09). Davon ist hier nicht auszugehen: Aus der Bußgeldakte ergibt sich, dass der Mandant mit dem Gerät Traffiphot-S gemessen wurde. Die Position des Fahrzeugs des Mandanten auf dem Messfoto entspricht der nach dem Messprotokoll zu erwartenden. Auf Nachfrage teilte der Betroffene aber mit, dass ihn die Schlaglöcher im Bereich der Messstelle irritiert hätten. In der Anlage übersende [...]
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