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An die Bußgeldbehörde … (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... beantrage ich, namens und in Vollmacht des Betroffenen, das Bußgeldverfahren gegen ihn gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Begründung: Es mangelt an einem hinreichenden Tatverdacht gegen den Betroffenen. Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die spätere Verurteilung des Betroffenen in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Beschl. v. 19.01.2010 – StB 27/09). Davon ist hier nicht auszugehen: In der Bußgeldakte ist vermerkt, dass es sich bei dem Fahrzeug des Betroffenen um ein Einzelfahrzeug gehandelt habe. Dies lässt sich zeugenschaftlich widerlegen. Der Arbeitskollege des Betroffenen, Herr ..., fuhr unmittelbar hinter dem Fahrzeug des Betroffenen her und mit ihm auf die Messbeamten zu. In einer Entfernung von 864 m ist nicht [...]
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