An die Bußgeldbehörde … (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... beantrage ich, namens und in Vollmacht des Betroffenen, das Bußgeldverfahren gegen ihn gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Begründung: Es mangelt an einem hinreichenden Tatverdacht gegen den Betroffenen. Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die spätere Verurteilung des Betroffenen in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Beschl. v. 19.01.2010 – StB 27/09). Davon ist hier nicht auszugehen: Sie werfen dem Betroffenen einen innerörtlichen Geschwindigkeitsverstoß vor. Aus der Bußgeldakte bzw. dem Schaublatt des Fahrtenschreibers, das zu der Akte genommen worden war, ergibt sich zwar, dass der Betroffene an dem Tag schneller als 50 km/h fuhr. Jedoch ist überhaupt nicht erkennbar, wo der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit [...]