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An die Bußgeldbehörde … (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... beantrage ich, namens und in Vollmacht des Betroffenen, das Bußgeldverfahren gegen ihn gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Begründung: Es mangelt an einem hinreichenden Tatverdacht gegen den Betroffenen. Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die spätere Verurteilung des Betroffenen in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Beschl. v. 19.01.2010 – StB 27/09). Davon ist hier nicht auszugehen: Im Messprotokoll ist der seitliche Abstand des Sensorkopfs zum Fahrbahnrand mit 8,5 m angegeben. Diese Angabe findet sich auch in der Dateneinblendung auf dem Messfoto wieder. Die Fahrspurbreiten werden mit 3,0 m angegeben. Drei Fahrspuren waren vorhanden. Auf dem Messfoto sieht man das Fahrzeug des Betroffenen auf der mittleren Fahrspur in [...]
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