- Internationales Familienrecht
- Allgemeines zum Sachrecht bei Auslandsbezug
- Allgemeine Fragen zum Verfahren bei Auslandsbezug
- Unterhalt
- Ehesachen (bei Auslandsbezug)
- Lebenspartnerschaft
- Sorgerecht
- Kindschaft
- Namensrecht
- Wohnung und Hausrat
- Güterrecht
- Internationale Zuständigkeit
- Anzuwendendes Verfahrensrecht
- Ist ausländische Rechtshängigkeit zu beachten?
- Ausländische Rechtskraft
- Welches Sachrecht ist anzuwenden (bei Auslandsbezug)?
- Verweisungsarten bei der Anknüpfung an Statute
- Anzuwendendes Personalstatut
- Gewöhnlicher Aufenthalt
- Ist eine Rechtswahl zulässig?
- Feststellung des Inhalts ausländischen Sachrechts
- Wenn ausländisches Recht berufen wäre
- Einwirkung von ausländischem Sachenrecht
- Statut für die Auflösung einer Ehe
- Eheschließungsstatut (Art.13 EGBGB)
- Ehewirkungsstatut
- Ehescheidungsstatut
- Sind Scheidungsregeln wegen des ordre public nicht anzuwenden?
- Scheidungsfolgenstatut
- Familienrechte anderer Länder
- Wohnung (mit Gewaltschutz) und Hausrat (bei Auslandsbezug)
- Wohnung/ Hausrat: DDR-Überleitung (zum 3.10.1990)
- Wohnung/ Hausrat: Ist das Familiengericht zuständig?
- Wohnung/ Hausrat: Internationale Zuständigkeit
- Wohnung/ Hausrat: Rechtsschutzbedürfnis bei Auslandsbezug?
- Wohnung/ Hausrat/ Gewaltschutz: Vorrangige Verträge?
- Wohnung/ Hausrat/ Gewaltschutz: Sachrecht nach deutschem IPR