- Internationales Familienrecht
- Allgemeines zum Sachrecht bei Auslandsbezug
- Allgemeine Fragen zum Verfahren bei Auslandsbezug
- Unterhalt
- Ehesachen (bei Auslandsbezug)
- Lebenspartnerschaft
- Sorgerecht
- Kindschaft
- Namensrecht
- Wohnung und Hausrat
- Güterrecht
- Internationale Zuständigkeit
- Anzuwendendes Verfahrensrecht
- Ist ausländische Rechtshängigkeit zu beachten?
- Ausländische Rechtskraft
- Welches Sachrecht ist anzuwenden (bei Auslandsbezug)?
- Verweisungsarten bei der Anknüpfung an Statute
- Anzuwendendes Personalstatut
- Gewöhnlicher Aufenthalt
- Ist eine Rechtswahl zulässig?
- Feststellung des Inhalts ausländischen Sachrechts
- Wenn ausländisches Recht berufen wäre
- Einwirkung von ausländischem Sachenrecht
- Statut für die Auflösung einer Ehe
- Eheschließungsstatut (Art.13 EGBGB)
- Ehewirkungsstatut
- Ehescheidungsstatut
- Sind Scheidungsregeln wegen des ordre public nicht anzuwenden?
- Scheidungsfolgenstatut
- Familienrechte anderer Länder
(>Art.6 EGBGB generell / >Nach Talaq) Vorrangig zu prüfen ab 21.6.2012: >EU-VO 1259/2010 (dort: >Art.10 ff) 1. Wenn im ausländischen Recht ein allgemeines Scheidungsverbot besteht: a. Malta: Insoweit gelten ab 21.6.2012 die Artikel 10, 13 EU-VO 1259/2010: >Dazu. Allerdings hat Malta inzwischen ein Scheidungsrecht eingeführt (dazu). b. Ansonsten: str.: a) Das Verbot ist zu beachten: Der deutsche ordre public ist insoweit durch Art.17 I 2 EGBGB (dazu) abschließend geregelt, Rahm/ Künkel VIII R.208. Unscheidbarkeit unter Ausländern verstößt nicht gegen den deutschen ordre public, OLG Karlsruhe IPRax 2006,181. b) Nicht immer: Rauscher IPRax 2006,140. Ein Recht, das Ehegatten an einer unheilbar zerrütteten Ehe lebenslänglich festhält, ist heute bei hinreichend starkem Inlandsbezug nicht mehr mit dem deutschen ordre public zu vereinbaren (falls nicht Art.17 I 2 EGBGB hilft >dazu), BGH DRsp 2006/29030 = FamRZ 2007,109 (112). Art.17 I 2 EGBGB ist inzwischen durch [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login