Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
1. Halbteilungsgrundsatz: a. Was besagt er? Die Eheleute haben Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten, was auch nach Trennung und Scheidung gilt, BVerfG DRsp 2002/3440 = NJW 2002,1185 = FamRZ 2002,527. b. Wie ist er anzuwenden? (a) Bei Quotenunterhalt (dazu): Der Bedarf des einen Ehegatten entspricht hier der Hälfte des verteilungsfähigen Einkommens (bis zur relativen Sättigungsgrenze >dazu), BGH DRsp 1994/4511 LS = FamRZ 1984,662 = NJW 1984,2358, BGH DRsp 1995/2473 = FamRZ 1995,346 = NJW 1995,963, also 50% dessen, was beide Eheleute zum maßgeblichen Zeitpunkt gemeinsam zum Konsum verfügbar hatten, Leitlinien Köln 7/99 (16.). Ein Bonus auf Nichterwerbseinkünfte ist grds. nicht gerechtfertigt, BGH DRsp 2006/2519 = FamRZ 2006,387 (392) = NJW 2006,1794. (b) Bei konkreter Bedarfsberechnung (dazu)? Hier ist der Bedarf nicht durch Halbteilung zu ermitteln, BGH DRsp 2012/743 = NJW 2012,384 = FamRZ 2012,281 [29]. Für S muss ein mindestens gleich hoher Betrag [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen