Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Darlegungsfragen) 1. Ist dazu eine konkrete Darlegung des Bedarfs erforderlich? a. Bei einer Forderung bis zum Mindestunterhalt: Unstreitig nicht (dazu). b. Im vereinfachten Verfahren (dazu): Eine konkrete Darlegung ist nicht erforderlich bis zum dortigen Höchstbetrag (dazu); nach h.M. (dazu) ist dies nicht auf Klageverfahren übertragbar, OLG München DRsp 1999/4780 = FamRZ 1999,884. c. Wenn S laufend gezahlt hat: Wenn nur der ständig gezahlte Betrag eingeklagt wird, ist eine Darlegung des konkreten Bedarfs nicht erforderlich, OLG München DRsp 1999/4780 = FamRZ 1999,884. d. Bei Volljährigen: (a) Wenn das Kind einen eigenen Hausstand hat: Wenn nur der Studentensatz (dazu) verlangt wird, genügt die Darlegung, dass dessen Voraussetzungen gegeben sind. (b) Wenn das Kind selbständig ist (dazu): Wenn das Kind bereits eine eigenständige Lebensstellung erlangt hat, muss der Bedarf konkret dargelegt werden (s.u.2.). e. Ansonsten: (a) Grundsatz: str.: Das Kind ist oberhalb von [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen