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Darlegung des Bedarfs des Kindes

(Unt/236)
Autor: Brückel

(>Nach früherer Titulierung)

Die Darlegungspflicht richtet sich danach, welcher Unterhalt verlangt wird:

-"Mindestbedarf" (Existenzminimum)  

-Regulärer Bedarf nach der Tabelle  

-Bedarf oberhalb der Düsseldorfer Tabelle