Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Anerkennung / >Feststellung) 1. Gesetzeslage: "Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht" (§ 1594 II BGB). 2. Wenn die Feststellung der Vaterschaft früher wirksam wurde: Wenn bereits (infolge eines Verfahrens nach § 1600d BGB >dazu) eine gesetzliche Vaterschaft (gemäß § 1592 Nr.3 BGB >dazu) gerichtlich festgestellt ist, ist eine Anerkennung der Vaterschaft unwirksam (§ 1594 II BGB). 3. Falls die Anerkennung früher wirksam war: Der Feststellungsantrag ist unzulässig, OLG Frankfurt DRsp 1998/3027 = FamRZ 1997,1356, BGH DRsp 1999/3172 = FamRZ 1999,716. 4. Wenn beides parallel läuft: Dass eine Feststellungsklage rechtshängig ist, hindert nicht das Wirksamwerden der Anerkennung, OLG Köln DRsp 2002/3007 = FamRZ 2002,480. Sobald die Anerkennung wirksam wird, wird der Feststellungsantrag unzulässig, OLG Frankfurt DRsp 1998/3027 = FamRZ 1997,1356, BGH DRsp 1999/3172 = FamRZ 1999,716. Eine noch [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen