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Wenn M1 und M2 jeweils Vater des Kindes sein wollen (das bisher keinen gesetzlichen Vater hat): 1. Wer wird ggf. Vater? a. Gesetzeslage: "Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht" (§ 1594 II BGB). b. Wenn das Anerkenntnis von M1 bereits wirksam ist: Wenn bereits nach § 1592 Nr.2 BGB (dazu) eine Vaterschaft auf Grund eines formal (dazu) und rechtlich (dazu) wirksamen Anerkenntnisses besteht, ist eine weitere Anerkennung der Vaterschaft unwirksam (§ 1594 II BGB). Bis zur Beseitigung der ersten Anerkennung (s.u.2.) ist das spätere Anerkenntnis schwebend unwirksam, Gaul FamRZ 1997,1449. c. Ansonsten: Es kommt darauf an, wessen Anerkenntniserklärung zuerst wirksam wird. Maßgeblich ist dafür, bei welcher Anerkennung zuerst alle Zustimmungen vorliegen, OLG München DRsp 2009/27424 = FamRZ 2010,743. 2. Kann M2 die Anerkennung von M1 anfechten? M2 ist aus eigenem Recht grds. nicht zur Anfechtung befugt (dazu); [...]
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