(>Anerkennungserklärung) 1. Bei Anerkennung vor Gericht (dazu): Die Anerkennungserklärung in der mündlichen Verhandlung ist nicht als bindendes prozessuales Anerkenntnis zu verstehen (dazu), vgl. Zöller[26.] 641c ZPO R.1. Dies gilt nach Umwandlung in ein FG-Verfahren (ab 1.9.2009) erst recht. Daher gilt s.u.2.. Widerruf prozessualer Anerkenntnisse: >Dazu. 2. Kann die materielle Anerkennungserklärung widerrufen werden? a. Voraussetzungen: (a) Gesetzeslage: "Der Mann kann die Anerkennung widerrufen, wenn sie ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist" (§ 1597 III 1 BGB). (b) Bedeutung: Eine Anerkennung kann frühestens nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Beurkundung (dazu) widerrufen werden, aber nur, wenn sie bis dahin noch nicht wirksam ist. Eine Unwirksamkeit kann sich ergeben aus § 1594 II BGB (Text / anderweitige Vaterschaft), §§ 1595 f BGB (Text / Zustimmungserfordernisse) oder § 1599 II 2 BGB (dazu / fehlende Rechtskraft der [...]