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Altes Recht (dazu) (-->Neues Recht) (-->Ausgleich für Eigentumsverlust?) 1. Kann es zu einem relevanten Verlust (nur) des Nutzungsrechts kommen? a. Bei endgültiger Zuweisung anlässlich der Scheidung: (a) In welchem Fall? Wenn der Alleineigentümer die Nutzung verliert, also im Fall von § 9 I HausrVO bei vorrangigem Bedarf des Nicht-Eigentümers (dazu). Diese Zuweisung ist nur eine Nutzungsregelung, sofern nicht ausnahmsweise auch ein Eigentumsverlust angeordnet wird (dazu). (b) Was wäre sonst? Dann geht gemäß § 8 III HausrVO nicht nur die Nutzung, sondern auch das Eigentum verloren, so dass ein Ausgleich für den Eigentumsverlust in Betracht kommt (dazu). b. Bei vorläufiger Zuweisung: (a) Bei Alleineigentum des anderen: Wenn dieser die Herausgabe verlangt (§ 1361a I 1 BGB >dazu). (b) Bei eigenem Alleineigentum: Wenn der Gegenstand dem anderen wegen besonderen Bedarfs überlassen werden muss (§ 1361a I 2 BGB >dazu). (c) Ansonsten: Bei Verteilung an den anderen [...]
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