- Ausgleichszahlungen für den weichenden Ehegatten?
- Ausgleich für die Überlassung der Ehewohnung: Grundlagen
- Ausgleich nach Sachenrecht (§ 745 II BGB)
- Maßstab und Höhe eines Ausgleichs bei Wohnungsüberlassung
- Ausgleich für Eigentumsverlust (Wohnung)?
- Ausgleich für Investitionen des Weichenden (Wohnung)?
- Ausgleich für Kosten anlässlich des Umzuges (Wohnung)?
- Ausgleich wegen der vom Weichenden nun zu zahlender Miete?
- Ausgleich für Nutzungsverlust (Hausrat)?
- Ausgleich für Eigentumsverlust (Hausrat)?
Nach h.M. hat der Weichende auf Grund der HausrVO (bzw. von § 1361b BGB) keinen Ausgleichsanspruch, Brudermüller FamRZ 1999,136 m.w.N., Rahm/ Künkel IV R.173. Stattdessen kommt ein unterhaltsrechtlicher Ausgleich wegen trennungsbedingten Mehrbedarfs in Betracht (dazu). [...]
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