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Bauleitplanung: Anschluß eines Mischgebiets an ein reines Wohngebiet, Festlegung der Wohnnutzung, Berücksichtigung der vorhandenen Lärmbelastung
Im Beitragsverfahren besteht hinsichtlich der Gültigkeit eines Bebauungsplans nur ein eingeschränkter Prüfungsumfang. Ein Bebauungsplan wird nicht allein dadurch obsolet, daß seine Festsetzungen nicht eingehalten werden.
Betrifft eine privatnützige wasserrechtliche Planfeststellung ein Vorhaben von nur örtlicher Bedeutung (Torfabbau), so sind Festsetzungen eines Bebauungsplans, denen die beantragte Planfeststellung widerspricht, zwingende Versagungsgründe für das Vorhaben
Kommunalrecht: Ausfertigung von Satzungen
Die Unterhaltsverpflichtung der Eltern von Kindern mit Haupt- oder Realschulabschluß endet regelmäßig mit einer abgeschlossenen, berufsqualifizierenden Ausbildung; die Finanzierung eines Hochschulstudiums wird grundsätzlich nicht geschuldet.
Durch 10jährige Untätigkeit wird das nachbarliche Abwehrrecht gegen eine gewerbliche Nutzung eines Grundstücks verwirkt. Bei dieser Zeitspanne braucht zum Zeitablauf nichts hinzuzutreten.
Rechtsnatur von Verträgen zwischen Gemeinden und Grundstückseigentümern [Einheimischenmodelle]; Zulässigkeit als städtebauliche Aufgabe; Anwendungsbereich des Art. 56 Abs. 1 BayVwVfG; Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung
Raumordnung und Landesplanung: Untersagung von raumordnungswidrigen Genehmigungen durch die oberste Landesbehörde
'Die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes sind auch auf Personen anwendbar, bei denen sich eine konkrete Schutzwürdigkeit im Sinne dieser Vorschriften nicht von vornherein eindeutig bejahen läßt.'
Verwaltungsrechtsweg für die Geltendmachung nachbarlicher Abwehrunsprüche wegen Einwirkungen aus Einrichtungen der Post nach der Post-Neustrukturierung während einer Übergangszeit.
Verwaltungsprozeßrecht: Leistungsklage bei öffentlich-rechtlichen Verträgen; Verwaltungsverfahrensrecht: Öffentlich-rechtliche Verträge und Einheimischenmodell; Bauleitplanung: Wirksamkeit städtebaulicher Verträge
Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Widerspruchsbescheid im Sperrzeitrecht
Zulässigkeit des Ausschlusses von Einzelhandelsunternehmen trotz bestehender anderweitiger Nutzung des Baugebiets
Die Freihaltung der Aussicht ist in der Regel nicht schutzwürdig, weil der Bauherr mit der Beschränkung der Aussicht rechnen muß, außer bei besonders wertvollen, den Grundstückswert mitbestimmenden Lagen.
Böschung und Stützmauer können tatsächliche Hindernisse i.S. des § 131 sein. Dieses kann aber durch einen privaten Zwischenweg aufgehoben werden.
»Die mit der Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum im Wege einer Auflage nach Art. 6 § 1 Abs. 2 Mietrechtsverbesserungsgesetz [MRVerbG] auferlegte Pflicht zur Leistung einer Ausgleichszahlung fällt nicht unter den Begriff der Anforderung von öffen
Bei vereinfachter Änderung eines Bebauungsplans muß die Gemeinde den betroffenen Grundstückseigentümern nicht alle Unterlagen übersenden, die bei Bürgerbeteiligung nach § 3 auszulegen wären. Es genügt, wenn die Eigentümer erkennen können, in welchem Umfan
Die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan verliert ihre Aussagekraft, wenn ein Ziel der Raumordnung und Landesplanung in Kraft tritt, dem diese Aussage widerspricht.
»Die Wiedereinweisung eines Obdachlosen in eine früher bewohnte, dann aber zwangsgeräumte Wohnung ist wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers nur in Fällen schwerster Notlagen, den
1. Der Garageneigentümer hat aus Art. 14 GG Anspruch auf ungehinderten Zugang zu seiner Garage, der nur mit Hilfe hoheitlicher Verkehrsregelung sichergestellt werden kann. 2. Der ungehinderte Zugang zur Garage ist nur dann gewährleistet, wenn der Eigentüm
«c. Der Garageneigentümer hat aus Art. 14 GG Anspruch auf ungehinderten Zugang zu seiner Garage, der nur mit Hilfe hoheitlicher Verkehrsregelung sichergestellt werden kann. Der ungehinderte Zugang zur Garage ist nur dann gewährleistet, wenn der Eigentümer
Es liegt in der Natur der Sache, daß psychologisch-medizinische Gutachten, die geraume Zeit später eingeholt werden, sich aber zu der Fahreignung in einem früheren Zeitpunkt äußern sollen, regelmäßig keine völlig eindeutige Bewertung erbringen können. 2.
»Bei der Anordnung der Teilnahme an einem Verkehrsunterricht ist das behördliche Ermessen fehlerhaft ausgeübt, wenn keine Anhaltspunkte vorhanden und von der Behörde aufgezeigt sind, daß ein Erziehungsbedürfnis bei dem Betroffenen besteht. Ein solches Erz
1. Auch ein nur mittelbar - durch Verkehrslärm - von einem Planfeststellungsbeschluß betroffener Grundstückseigentumer wird durch die fehlerhafte Einstufung des Straßenbauvorhabens in eigenen Rechten verletzt. 2. Bei der Wahl der Straßenklasse besteht kei
a. Die Nachschulung (§ 2 a Abs. 2 Nr. 1 StVG) und die Schulung zur Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung (Nr. 2) verfolgen unterschiedliche Zwecke; b. eine angeordnete Nachschulung wird nicht durch die Neuschulung zum Erwerb der Fahrerlaubnis einer ande
a. »Es ist nicht möglich, bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit Verschuldensgesichtspunkte oder Billigkeitserwägungen zu berücksichtigen. Dies ist auch in Anwendung des Grundsatzes von der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht möglich. b. Dieser Grundsat
Wird der Inhaber eines Probeführerscheins das 2. Mal bei einer Trunkenheitsfahrt ertappt, so darf die Fahrerlaubnis in der Regel nicht nur hinsichtlich von Fahrten in der Freizeit entzogen, für berufliche Fahrten aber belassen werden, nur weil der Alkohol
»Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach der angeordneten Teilnahme an einem Nachschulungskurs eine weitere Zuwiderhandlung nach Abschnitt A oder zwei weitere Zuwiderhandlungen nach Abschnitt B der Anlage zu § 2 a StVG, so ist die erneute Ab
Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach der angeordneten Teilnahme an einem Nachschulungskurs eine weitere Zuwiderhandlung nach Abschnitt A oder zwei weitere Zuwiderhandlungen nach Abschnitt B der Anlage zu § 2 a StVG, so ist die erneute Abl
Baurecht: Instandsetzungs- und Modernisierungsgebot, Wirtschaftliche Vertretbarkeit, Zumutbarkeit
Bedingt taugliches Fleisch und minderwertiges Fleisch ('Freibankfleisch') darf, da es im Ausland keine entsprechend den nach deutschem Fleischhygienerecht behördlich besonders zugelassenen und überwachten Freibankbetriebe gibt, nur unter denselben Bedingu
Bei der Abwägung sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften in der Weise zu bedenken, daß die durch planungsrechtliche Festsetzungen ermöglichte Bebauung nicht auf nicht ausräumbare Hindernisse stoßen darf. Grenznahe Garagenbauflächen können an einen Gr