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VGH Bayern - Entscheidung vom 17.05.1990

22 B 89.2422

Normen:
PostG § 7
PostVerfG § 1, § 65 Abs.1
VwGO § 40 Abs.1

Fundstellen:
DRsp V(556)224c
NJW 1990, 2485

c. »Der Verwaltungsrechtsweg ist gegeben (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VerwGO). Die Kl. macht einen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch [Anspruch auf Unterlassung des Betriebs des Postamtes, soweit er zu unzumutbaren [...]
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