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VGH Bayern - Entscheidung vom 16.07.1990

7 CS 90.1090

Normen:
MRVerbG Art. 6 § 1 Abs.2
VwGO § 80 Abs.2 Nr.1

Fundstellen:
DRsp V(557)147b
DÖV 1991, 119
NVwZ-RR 1990, 639

b. »Öffentl. Abgaben i. S. von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO [VerwGO] sind hoheitlich geltend gemachte öffentlich-rechtliche Geldforderungen, die aufgrund eines normativ bestimmten Tatbestands erhoben werden und zur Deckung [...]
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