Strafrecht
Diese Tatbestandsvariante beinhaltet drei Begehungsarten, nämlich auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: Wenden Rückwärtsfahren entgegen der Fahrtrichtung fahren Fahrzeug (nicht nötig: Kraftfahrzeug) Führen dieses Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr unter Wenden auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren Ist der vorgesehene Fahrvorgang generell verboten (§ 5 StVO) oder im konkreten Fall unzulässig? War ein Verkehrsvorgang auch nach dieser Einzelfallprüfung zulässig, so liegt keine Tatbestandsmäßigkeit i.S.v. § 315c StGB vor, da diese Strafrechtsvorschrift die Straßenverkehrsregeln nicht enger ziehen will. grob verkehrswidrig rücksichtslos kausale Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert a) Fahrzeug Alle Fahrzeuge, nicht nur Kraftfahrzeuge, sind tatbestandlich relevant. b) Führen eines Fahrzeugs (Siehe → Alkohol/Drogen Rdnr. 196 ff.) c) Öffentlicher Verkehr (Siehe → [...]