Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Bei „Altverträgen“ gilt noch bis 31.12.2008 § 61 VVG a.F. Der Kaskoversicherer ist bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung leistungsfrei. Das OLG Köln (Urt. v. 05.06.1986 – 5 U 245/85, zfs 1986, 278) hat Überholen in unübersichtlicher Kurve als grob fahrlässig klassifiziert. Weitere grob fahrlässige Handlungen i.S.v. § 61 VVG a.F.: Überholen im Bereich zweier sich zu einem Fahrstreifen verengender Fahrspuren unter erheblicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Unübersichtlicher Straßenverlauf, gefahrlose Durchführung des Überholvorgangs wegen nahen Gegenverkehrs nicht möglich. Überholen aus dem Sichtschatten eines vorausfahrenden Fahrzeugs vor einer Kurve (OLG Karlsruhe, Urt. v. 04.03.2004 – 12 U 151/03, VersR 2004, 776). In durch Zeichen 120 zu § 40 StVO gekennzeichneter Engstelle ist das Überholen eines Lkw mit Anhänger grob fahrlässig, wenn der Überholvorgang wegen entgegenkommendem Pkw übereilt durch [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen