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Verstöße gegen § 5 StVO sind über § 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO ordnungswidrig und mit Geldbußen geahndet. Verantwortlich ist der jeweilige Fahrer. Selbst wenn ein Vorausfahrender – meistens Lkw – freie Fahrbahn und freies Überholen signalisiert, bleibt gleichwohl der Überholende verantwortlich für seine [...]
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