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Auch der Rechtsschutzversicherer ist ein Schadensversicherer, auf den § 86 VVG und damit das Quotenvorrecht Anwendung findet. Im Bereich der nach dem Versicherungsvertrag gedeckten Ansprüche („Kongruenz“) kann daher der Versicherungsnehmer offene Gebühren mit einer Kostenerstattung der Gegenseite [...]
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