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Katalog der Vorschriften Die Lenkzeitenregelungen haben juristisch und wirtschaftlich einen sehr weiten Wirkungskreis. Sie sind zunächst klassische Arbeitnehmerschutzvorschriften, weil der Arbeitnehmer vor überlangen Lenk- und Arbeitszeiten geschützt werden soll. Sie dienen gleichzeitig aber selbstverständlich auch dem Schutz des Straßenverkehrs, weil die anderen Verkehrsteilnehmer vor übermüdeten Fahrern und der davon ausgehenden Gefährdung geschützt werden sollen. Und sie regeln schließlich den europäischen Wettbewerb zwischen den Fuhrunternehmern, um zu verhindern, dass einige Unternehmer durch besonders lange Lenkzeiten Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmern mit kürzeren Lenkzeiten gewinnen. Fahrer von Omnibussen und Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,8 t müssen bestimmte Höchstlenkzeiten einhalten. Gesetzliche Grundlage für die einzuhaltenden Lenkzeiten sind die nachstehend aufgeführten EWG-Verordnungen, EU-Übereinkommen, die [...]
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