- Schadenregulierung nach Inkrafttreten des RVG – Allgemeines
- Gebühren nach dem RVG bei der Unfallschadenregulierung
- Regulierungsvereinbarungen/Abrechnungsgrundsätze
- Klageeinreichung oder außergerichtliche Regulierung
- Hinweispflicht gem. § 49b Abs. 5 BRAO
- Streitwerterhöhend?
- Anrechnung der Geschäftsgebühr
- Einigungsgebühr – Wann fällt diese bei der Unfallschadenregulierung an?
- Terminsgebühr
- Auslandsunfälle
- Erfolgshonorar
Am 01.07.2004 trat das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft. Nach § 61 RVG gilt die BRAGO weiterhin, wenn der unbedingte Auftrag derselben Angelegenheit vor dem 01.07.2004 erteilt worden ist. Für Mandate ab dem 01.07.2004 gilt das [...]
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