Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Gemäß § 4 Abs. 9 StVG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG keine aufschiebende Wirkung. Der Rechtsanwalt muss daher prüfen, ob ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch oder Klage gemäß § 80 Abs. 5 VwGO angezeigt ist. Nach altem Recht war eine Verwarnung gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG a.F. nicht selbständig anfechtbar (Koehl, NZV 2014, 433, 434). Dies dürfte auch für die Verwarnung nach neuem Recht gem. § 4 Abs. 5 Nr. 2 StVG gelten (a.A. Zwerger, PR-VerkR 6/2014 Anm. 1: selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt). Selbständig anfechtbar ist aber die Festsetzung einer Gebühr für die Verwarnung, vgl. § 6a StVG (Koehl, NZV 2014, 433, 434). In einem entsprechenden Prozess hat das OVG Lüneburg inzident vollumfänglich die Rechtmäßigkeit der Verwarnung geprüft (OVG Lüneburg, Urt. v. 23.01.2014 – 12 LB 46/13, VerkMitt. 2014, Nr. 25). Über diesen Umweg kann der [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen