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Ein kleiner Teil des Alkohols wird durch den Harn ausgeschieden. Es ist möglich, über diesen Harnalkohol die aufgenommene Alkoholmenge zu errechnen. Da die Methode in der täglichen Gerichtspraxis äußerst ungebräuchlich ist, gibt es wenige Untersuchungen. Eine derartige Probe ist nur freiwillig zu erzielen, da der Eingriff aufgrund des Infektionsrisikos (Katheterisierung) unverhältnismäßig ist. Die Harnalkoholkurve folgt mit einer gewissen Verzögerung der Blutalkoholkurve (Stak, BA 1976, 100). Klug/Hopfenmüller (Klug/Hopfenmüller/Schmidt, Festschrift für Schmidt, S. 229) haben auf der – geringen Basis – von 155 Untersuchungen die Relation errechnet: Blutalkohol = 0,788 x Harnalkohol – 0,96 (in ‰). Reine Sachverständigenfrage, kein gesichertes [...]
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