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Blutalkoholberechnung ohne entnommene Blutprobe

Ist eine Blutprobe nicht entnommen worden oder liegt aus sonstigen Gründen kein gerichtlich verwertbares Gutachten über die Blutalkoholkonzentration vor, so kann gleichwohl der im Zeitpunkt der Tat vorhandene Alkohol berechnet werden. Hierzu müssen bekannt sein die Art des genossenen Getränks/Getränke, deren Volumen bzw. Grammprozent Alkohol, die Trinkzeit, das Geschlecht des Betreffenden, dessen Konstitutionstyp, dessen Gewicht, etwaige Nahrungsaufnahme. Arbeitsschritte: umrechnen Volumen- in Gewichtsprozent des Alkohols, ggf. definieren des „Schlucks”, durchführen der „Widmark-Formel”, ggf. berechnen des Tatbestands- und Schuldalkohols. Umrechnen Volumen- in Gewichtsprozent Die Angaben des zu Untersuchenden erfolgen regelmäßig in Volumeneinheiten (z.B. 1/2 l Bier). Die Umrechnung erfolgt durch Multiplikation der Volumenprozente mit 0,8, es ergeben sich die für die Berechnung nötigen Prozente des Alkohols in der Gewichtseinheit Gramm. Noch einfacher: Vol.-% x 8 = g [...]
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