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An dem vom Anspruchsgegner gesteuerten Lkw platzte der linke Vorderreifen, worauf der Lastzug auf die Überholspur geriet und die Leitplanken des Mittelstreifens durchbrach. Kommt ein Lkw von der Fahrbahn ab, nachdem ein Reifen geplatzt ist, so spricht jedenfalls dann nicht der Anscheinsbeweis für einen Fehler des Fahrers, wenn gleichzeitig und für diesen nicht vorher bemerkbar die Servolenkung ausgefallen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.1992 – 1 U 60/91, NZV 1993, 393). Ein Lkw kam von der Autobahn ab, durchbrach die Leitplanke und stieß auf der Gegenfahrbahn mit einem Pkw zusammen. Der Fahrer hatte die Kontrolle über den Lastzug verloren, da der linke Vorderreifen geplatzt war. – Im Fall eines geplatzten Reifens spricht der Anscheinsbeweis dann nicht für einen Fehler des Fahrers, wenn gleichzeitig und für ihn nicht vorher bemerkbar die Servolenkung des Lastzugs ausgefallen war (OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.1992 – 1 U 60/91, VersR 1993, 1249). Siehe auch 2 unter [...]
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