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Als „Hagel“ ist atmosphärischer Niederschlag in Form von Eisstücken zu verstehen. Der Versicherungsnehmer hat die Beschädigungen seines Fahrzeugs durch Hagel zu beweisen. Der Nachweis eines Hagelschadens an einem kaskoversicherten Kraftfahrzeug kann auch erbracht sein, wenn das Schadenbild bei einer harten Lackierung atypisch ist, aber unstreitig ein Hagelschauer am Standort des Fahrzeugs in zeitlicher Nähe zum Schadeneintritt niedergegangen ist (AG Landstuhl, Urt. v. 21.09.2007 – 2 C 828/06, ZfSch 2008, [...]
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