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Die Angabe des Datums, zu dem sich der Unfall ereignet hat, ist an sich selbstverständlich; ihr kommt eine weitere Bedeutung daraus zu, dass sich hieraus auch die Verjährungs- und Ausschlussfristen errechnen. Zu den Einzelheiten siehe Teil 8.1.3. Die präzise Feststellung der Uhrzeit, zu der sich der Unfall ereignet hat, kann dann wichtig werden, wenn die Licht- und damit Sichtverhältnisse (z.B. Sonnenstand) für die Haftungsbeurteilung heranzuziehen sind; ferner auch dann, wenn das Aktenzeichen der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten ermittelt werden muss. In verschiedenen Bundesländern führen die übergeordneten Dienststellen der Verkehrspolizei eine sogenannte Unfallkartei, bei der telefonisch erfragt werden kann, ob der Unfall polizeilich aufgenommen worden ist und unter welchem Aktenzeichen die Ermittlungen geführt werden. Dabei wird dann neben dem Datum und dem Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge auch die genaue Uhrzeit [...]
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