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Angesichts der Vielzahl der möglichen Geschehensabläufe lassen sich allgemein gültige Regeln für die Ermittlung und Niederlegung des Unfallhergangs nicht aufstellen. Nach der Erfahrung der Praxis hat sich allerdings das folgende, dargestellte Schema als recht geeignet erwiesen, die erforderlichen Feststellungen „in den Griff zu bekommen“. Nachdem der Mandant als Erstes seine Darstellung des Unfallablaufs gegeben hat, sollte als zweiter Schritt gefragt werden, wie sich das Geschehen aus Sicht des Unfallgegners darstellt. In der Regel ergeben sich bereits aus diesem Gegensatz die Akzente, wo bei der Regulierung die Schwerpunkte hinsichtlich der Begründung wie auch der Beweisführung gesetzt werden müssen. Zur Abrundung des sich hieraus ergebenden Bilds kann auch hinterfragt werden, welche Abweichungen sich hier noch aufgrund von Beurteilungen durch aufnehmende Polizeibeamte oder durch Zeugen ergeben. Entsprechend den sich hieraus ergebenden Schwerpunkten sollte auch die [...]
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