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Die Beantwortung der hierzu gehörenden Fragen kann für die Fälle bedeutsam werden, in denen über Grund oder Höhe der Ersatzleistung ein Zivilprozess geführt werden muss; darüber hinaus auch dann, wenn die gegnerische Versicherung nur beschränkt eintrittspflichtig ist, muss die Rechtsschutzversicherung im Umfang der für die Regulierung anfallenden Anwaltsgebühren in Anspruch genommen werden. Zweckmäßigerweise sollte bereits zum Zeitpunkt der Informationsaufnahme darauf geachtet werden, ob für den konkreten Fall überhaupt auch Deckung bei der Rechtsschutzversicherung besteht. Eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung ist daher unerlässlich. Entgegen einer häufig anzutreffenden Meinung gibt es keinen Rechtsschutz schlechthin. Auch wenn Rechtsschutz für Verkehrssachen vereinbart ist, kann es doch je nach Ausgestaltung des einzelnen Vertrags Beschränkungen geben. Über die hier interessierende Frage, ob im Zusammenhang mit dem Unfall Versicherungsschutz für [...]
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