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Neben den bereits erwähnten Personalien sollte auch unbedingt das Geburtsdatum des Mandanten festgehalten werden. Dieses wird einmal für die sogenannten kleinen Personalien bei einer etwaigen Stellungnahme im Bußgeld- oder Strafverfahren benötigt. Darüber hinaus ist regelmäßig auch dann, wenn zur Vorsorge der Begleichung der ersten Rechnungen eine Kreditanfrage oder Kreditbestätigung eines Zwischenfinanzierungsinstituts eingeholt werden muss, eine Angabe erforderlich. Die Bank holt in allen Fällen eine Schufa-Auskunft ein. Bei der entsprechenden Anfrage muss der Betreffende mit dem Geburtsdatum identifiziert werden. Die andernfalls später beim Mandanten erforderlich werdenden weiteren Rückfragen kosten nicht nur Zeit, sondern schaffen auch eine gewisse Verärgerung beim Mandanten. Das Alter des Mandanten kann auch bei der Höhe des Schmerzensgeldes von Bedeutung [...]
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