Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die in der Prüfliste erfragten Daten über die Fahrerlaubnis des Fahrers des Mandantenfahrzeugs sind jedenfalls dann erforderlich, wenn der Schaden bei der eigenen Haftpflichtversicherung des Mandanten gemeldet wird. Die Schadensbearbeiter der Versicherung sind gehalten, das Vorliegen einer vorgeschriebenen Fahrerlaubnis für den Unfallzeitpunkt zu überprüfen, da andernfalls eine Obliegenheitsverletzung nach D.1.1.3 (Stand: 28.05.2021) AKB vorliegt. Eine solche kann zu einem Regress der Versicherung führen; der Regressanspruch ist jedoch nach D.2.3 (Stand: 28.05.2021) i.V.m. §§ 5 und 6 KfzPflVV auf 5.000 € beschränkt. Der Haftungsausschluss tritt jedoch nicht ein, wenn zum Unfallzeitpunkt für den Mandanten bzw. den Fahrer seines Pkw nur ein Fahrverbot ausgesprochen war (BGH, Urt. v. 11.02.1987 – IVa ZR 144/85, NJW 1987, [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen