- Wertminderung
- Gutachterkosten
- Abschleppkosten und Standgebühren
- An- und Abmeldekosten
- Nutzungsausfall
- Ausfall eines gewerblich genutzten Kfz
- Taxi, Tram und Bahn
- Finanzierungskosten
- Kaskoselbstbehalt
- Verlust des Schadensfreiheitsrabatts
- Nebenkosten
- Elektronische Daten
- Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags
- Verzugszinsen
Verzugszinsen werden erst bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 286 BGB erstattet. Nach einhelliger Auffassung gilt § 849 BGB nicht für Reparaturkosten (vgl. Grüneberg/Sprau, BGB-Komm., 81. Aufl., § 849 Rdnr. [...]
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