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Der im Gutachten ermittelte Restwert ist maßgebend
Auch bei Inzahlunggabe des Unfallfahrzeugs ist der im Gutachten ermittelte Restwert maßgebend
Ein anrechenbarer Übererlös ist nicht nachgewiesen
Ersatz der anteiligen Mehrwertsteuer bei Differenzbesteuerung
Berechnung auf der Grundlage der im Sachverständigengutachten ausgewiesenen Reparaturkosten
Berechnung nach dem Preis eines Neufahrzeugs bei Laufleistung unter 1.000 km
Berechnung nach dem Preis eines Neufahrzeugs bei Laufleistung zwischen 1.000 km und 3.000 km
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