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Ersatz des Rechnungsbetrags auch bei Überschreitung der im Gutachten vorgeschätzten Kosten
Ersatz des Rechnungsbetrags, auch wenn dieser 130 % des Wiederbeschaffungswerts übersteigt
-%-Grenze bei tatsächlicher Wiederherstellung wird ohne Abzug des Restwerts berechnet
-%-Grenze auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen
-%-Grenze auch bei Leasing-Fahrzeugen
Berechnung nach Gutachten auch bei behelfsmäßiger/teilweiser Reparatur
Berechnung nach Gutachten auch bei Eigenreparatur
„Keine Kürzung auf mittleren Stundenverrechnungssatz“
Berechnung nach Gutachten ohne Verpflichtung zur Vorlage der Reparaturrechnung
Ersatz nach Gutachten auch bei Reparatur in eigener, ausgelasteter Werkstatt
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