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Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht – in Abgrenzung zu einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft – nur dann, wenn die Verbindung der Beteiligten auf Dauer angelegt ist und eine gleichgelagerte Beziehung zu weiteren Personen ausschließt (OLG Nürnberg, Urt. v. 11.03.2009 – 4 U 1624/08, SP 2009, 179), wenn eine stabile und dauerhafte Partnerschaft mit einem gemeinsamen Wirtschaften und Haushalten besteht (LG Offenburg, Urt. v. 08.10.2014 – 2 O 169/14, SVR 2015, [...]
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