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E- Roller dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen gefahren werden. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind E-Roller verboten – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ erlaubt. Eine Haftpflichtversicherung ist wie bei Segways zwingend vorgeschrieben. Sie fallen nicht unter eine private Haftpflichtversicherung. Teilweise wird auch angeboten, eine Teilkaskoversicherung [...]
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