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Für das Zustandekommen des Vertrags sieht das Gesetz keine bestimmte Form vor. Von einem mündlichen Kaufvertrag ist aber aus Beweisgründen grundsätzlich abzuraten. Es empfiehlt sich die Verwendung eines Kaufvertragsformulars, auf welchem sowohl Verkäufer als auch Käufer unterzeichnen. Mit Unterzeichnung dieses Formulars durch beide Vertragsparteien ist der Kaufvertrag durch Angebot und Annahme zustande gekommen. Das Kaufvertragsformular sollte speziell auf die betreffenden Vertragsparteien ausgerichtet sein. Dies vor dem Hintergrund, dass je nach Vertragspartner – in Grenzen – ein Sachmängelausschluss bzw. eine Begrenzung der Sachmängelhaftung möglich ist und das Kaufvertragsformular eine entsprechende Regelung – wenn und soweit zulässig – vorsehen sollte. Drei Musterkaufverträge für die jeweiligen Vertragsparteien finden Sie hier. Im gewerblichen Fahrzeughandel wird vielfach anstelle eines Kaufvertragsformulars eine sogenannte „Verbindliche Bestellung“ [...]
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